Einstellungsvoraussetzungen als Polizeivollzugsbeamt(in)/er in der Bundespolizei:
- Deutsche- oder eine andere EU -Staatsangehörigkeit
- Sie treten jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein
- Körpergröße: als Frau mindestens 163 cm (als Mann 165 cm) und höchstens 195 cm
- nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich (Untersuchung erfolgt im Rahmen des Einstellungsverfahrens)
- Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der neuen Klasse B. Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. Lebensalter) ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen.
- keine Vorstrafen
- charakterliche und geistige Eignung für den Polizeivollzugsdienst
- Leistungsbereitschaft
- Soziale Kompetenz
- Flexibilität und Mobilität
- Geistige und körperliche Fitness
- Demokratieverständnis
- Physische und psychische Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- Zivilcourage
- Entscheidungsvermögen
- Positives Erscheinungsbild
- Kommunikationsfähigkeit